Für die desinfizierende Reinigung in Einrichtungen des Gesundheitswesens bestehen keine konkreten Leitlinien. Seitens der KRINKO des Robert Koch-Instituts (RKI) wurden allgemeine Richtlinien zur Flächenreinigung und -desinfektion publiziert. Sie haben grundsätzlichen Charakter und konzentrieren sich auf infektiologisch-epidemiologische Aspekte der desinfizierenden Reinigung. Verfahrensrichtlinien für eine detaillierte, standardisierte Durchführung der desinfizierenden Reinigung lassen sich aus den KRINKO-Richtlinien nicht direkt ableiten.
Die Bedeutung der desinfizierenden Reinigung zur Prävention nosokomialer Infektionen in Krankenhäusern ist anerkannt. Da sie eine immer größere Bedeutung gewinnt, können hygienische Defizite durch Durchführungs- und Qualitätsmängel aufgrund unterschiedlicher Prozesse und Strukturen der durchführenden Organisationen und Dienstleistungsunternehmen nicht mehr toleriert werden.
Die Thematik besitzt bundesweite Bedeutung. Um allgemein verbindliche Richtlinien in die desinfizierende Reinigung im Gesundheitswesen einzubringen, hat die Interessengemeinschaft klinische Servicegesellschaften e.V.
auf Initiative von Melanie Reese
(DGKK Dienstleistung GmbH-Dernbacher Gruppe Katharina Kasper) im August 2016 bei dem Deutschen Institut für Normung e.V.
(DIN) einen Antrag auf Entwicklung einer einheitlichen Norm zur Reinigung- und Flächendesinfektion im Gesundheitswesen eingereicht. Nach der konstituierenden Sitzung des Arbeitsausschusses „Krankenhausreinigung“
im DIN- Normenausschuss „Rettungsdienst und Krankenhaus“ (NARK) wurden Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen (siehe Übersicht der mitarbeitenden Experten in der Anlage) zur Teilnahme an der Entwicklungsarbeit angefragt. Mit mehr als 50 Experten aus Wissenschaft und Forschung, Hygieneinstituten, Dienstleistungsgesellschaften und -unternehmen sowie der Zulieferindustrie ist das Ausschussgremium breit aufgestellt und gewährleistet eine Beleuchtung des Themas aus den verschiedensten wichtigen Blickwinkeln.
Zusätzlich stehen die Expertisen des Robert Koch-Instituts, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, der deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene
und des Umweltbundesamts
sowie des DIN-Verbraucherrates
zur Verfügung. Als Obfrau
wurde Melanie Reese
ernannt, die Stellvertretung
übernehmen Christine Sudhop
(Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks) und Dr. Benjamin Eilts
(Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz, IHO).
Für den Erfolg einer Idee ist häufig entscheidend, wie schnell sie im Markt verbreitet wird. Entsprechend vom DIN festgelegter Verfahren wird derzeit das neue Normungsvorhaben DIN 13063 „Krankenhausreinigung“
im Arbeitsausschuss NA 053-02-04 AA „Krankenhausreinigung“ erarbeitet. Die Notwendigkeit des Normvorhabens spiegelt sich in den zahlreichen Anfragen zur Mitarbeit wider. Basierend auf der Richtlinie für Normenausschüsse sind alle Stakeholder im Gremium vertreten, und das Gremium hat in Absprache mit dem zuständigen Lenkungsgremium eine erhöhte Teilnehmerzahl festgelegt, die schon erreicht ist. Daher können keine weiteren Mitarbeiter aufgenommen werden. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Projekt ist bei Veröffentlichung des Norm- Entwurfs möglich.